Schadensersatz nach Verkehrsunfall – Was steht mir zu?
Es geschieht schnell und meist zum ungünstigsten Zeitpunkt – ein Verkehrsunfall. Neben den Ärger in dieser Situation tritt regelmäßig die anschließende Abwicklung des Falles mit der gegnerischen Versicherung.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie bei diesem Unterfangen und sorgt dafür, dass Sie ihre Ansprüche entsprechend durchsetzen können. Zu der Entschädigung für die materiellen Schäden kann ein Rechtsanwalt auch adäquate Schmerzensgelder für seine Mandanten erzielen. Doch nun zum Thema: Schadensersatz nach Verkehrsunfall - Was steht mir zu?
Inhaltsverzeichnis:
- Welche Ansprüche gibt es nach einem Verkehrsunfall?
- Wann bekomme ich bei einem Verkehrsunfall Entschädigung?
- Welche Entschädigung zahlt die Versicherung?
- Wessen Versicherung übernimmt die Kosten?
- Wie mache ich meine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend?
- Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
- Wie mache ich Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall geltend?
- Ihr kompetenter Rechtsanwalt für Unfallregulierung aus Regensburg
Welche Ansprüche gibt es nach einem Verkehrsunfall?
In der Folge eines Verkehrsunfalles stehen Ihnen möglicherweise Schadenersatzansprüche zu. Welche Ansprüche zum Tragen kommen, hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab. Sie sollen finanziell so gestellt werden, als hätte es den Autounfall nicht gegeben. Es kommen im Rahmen des Schadenersatzes folgende Ansprüche in Betracht:
- die Reparatur- bzw. Ausgleichskosten für ihr beschädigtes Fahrzeug
- die Kosten für das Abschleppen
- die notwendigen Kosten für einen Mietwagen oder Ersatz des Nutzungsausfalls
- Ersatz des entstandenen Verdienstausfalls
- Ersatz der Heilbehandlungskosten
- ein angemessenes Schmerzensgeld im Falle von Personenschäden
- Kosten für einen Anwalt, welcher die Abwicklung des Schadensfalles für Sie übernimmt
Zur Prüfung Ihres individuellen Falles empfiehlt es sich, einen versierten Rechtsanwalt einzuschalten, um das Beste für Sie heraus zu holen.
Wann bekomme ich bei einem Verkehrsunfall eine Entschädigung?
Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und dadurch ihr Fahrzeug oder Sie einen Schaden erleiden. Diese Ansprüche können jedoch möglicherweise durch ein Mitverschulden nach einer gewissen Quote geschmälert werden. Daher steht im Zentrum der Auseinandersetzung häufig die Schuldfrage.
Doch auch als Unfallverursacher können Sie - im Falle einer Kaskoversicherung - eine Entschädigung von ihrer Versicherung geltend machen. Hierzu gilt es sich detailliert mit dem bestehenden Kaskoschutz auseinanderzusetzen.
Welche Entschädigung zahlt die Versicherung?
Die Höhe der von der Versicherung für einen Verkehrsunfall gezahlten Entschädigung hängt von der Schwere des Schadens ab. Gezahlt wird nur für solche Schäden, die durch den Unfall auch tatsächlich verursacht wurden.
War beispielsweise Ihr vorderer Scheinwerfer schon kaputt, bevor ihnen der Unfallverursacher gegen das Heck gefahren ist, wird die Versicherung für diesen Scheinwerfer keine Zahlung leisten.
Übersteigen die Kosten der Reparatur Ihres Fahrzeuges einen Wert von ca. 700 Euro, verlangt die Versicherung häufig ein Gutachten. Hierzu können Sie einen Gutachter Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.
Übersteigen die Kosten der Reparatur den wirtschaftlichen Wert Ihres Fahrzeuges, so liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Die für die Schadensregulierung wesentlichen Werte sind in diesen Fällen der Wiederbeschaffungswert und der Restwert Ihres Fahrzeuges. Zur Ermittlung der Entschädigungssumme wird vom Wiederbeschaffungswert der Restwert Ihres Fahrzeugs abgezogen.
Hat ein Autounfall zur Folge, dass Sie einen Mietwagen benötigen, so können Sie die Kosten für ein ihrem Fahrzeug vergleichbares Fahrzeug geltend machen. Verzichten Sie für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs auf einen Mietwagen, so kommt unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung eines Nutzungsausfalles in Betracht. Dadurch werden die Nachteile durch den Ausfall des Fahrzeugs ausgeglichen.
Auch weitere aus dem Verkehrsunfall resultierende Kosten, wie das Abschleppen Ihres Autos, ein eingetretener Verdienstausfall oder die Kosten für einen Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung ersetzt.
Im Falle von Personenschäden können Sie zudem den Ersatz der entstandenen Heilbehandlungskosten und ein adäquates Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den jeweils eingetretenen Verletzungen ab.
Um sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung zu wahren und durchzusetzen, ist es empfehlenswert, einen sachkundigen Anwalt einzuschalten, da Versicherungen regelmäßig Ansprüche verweigern und zu schmälern versuchen.
Wessen Versicherung übernimmt die Kosten?
Im deutschen Straßenverkehrsrecht besteht neben der Verschuldenshaftung des Fahrers gem. § 18 StVG auch eine Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters nach § 7 Abs. 1 StVG. Die Kosten werden grundsätzlich durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Dies kann sowohl der Fahrer als auch der Halter des schädigenden Fahrzeugs sein.
Trifft Sie an dem Unfall eine Teilschuld, weil Sie zum Beispiel zu schnell gefahren sind, so werden die Kosten zwischen den betroffenen Versicherungen im Rahmen einer Quote aufgeteilt. Die Höhe der Quote hängt dabei von dem Anteil der Schuld ab. Entfällt auf Sie wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Teilschuld von 25 %, so trägt ihre Versicherung 25 % der Kosten und die Versicherung des Unfallverursachers die übrigen 75 %.
In seltenen Ausnahmefällen kann es jedoch geschehen, dass keine Versicherung einspringt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Unfallgegner eine Schwarzfahrt ohne die Kenntnis des Fahrzeughalters unternommen hat. In solchen Fällen besteht ein Anspruch gegen den Unfallverursacher direkt.
Wie mache ich meine Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend?
Sie müssen nach einem Verkehrsunfall ihre bestehenden Ansprüche bei der Versicherung der Gegenseite rechtzeitig anmelden. Dies machen Sie am besten schriftlich, per Fax oder per E-Mail. Ihre Ansprüche verjähren nach drei Jahren.
Teilen Sie der Versicherung so genau als möglich mit, welche Schadensposten Sie geltend machen. Hierbei können Sie bereits die Höhe der einzelnen Schadensposten angeben. Zwingend ist dies jedoch nicht. Eine konkrete Bezifferung kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, beispielsweise weil noch ein Gutachten erstellt wird.
Um hierbei sämtliche Ihnen zustehende Ansprüche aufzuführen und möglichst genau beziffern zu können, sollten Sie sich sofort nach dem Verkehrsunfall von einem erfahrenen Anwalt im Verkehrsrecht beraten und vertreten lassen.
Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld steht Ihnen zu, wenn Sie durch den Verkehrsunfall eine entsprechende Verletzung erlitten haben. Dieser Personenschaden kann sich durch physische Verletzungen wie Prellungen oder Knochenbrüche äußern. Aber auch psychische Beeinträchtigungen wie Depressionen oder posttraumatische Störungen begründen einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Wann genau ein Schmerzensgeldanspruch besteht und in welcher Höhe dieser Anspruch zu entschädigen ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es gibt Schmerzensgeldtabellen, in welchen bereits ergangene Gerichtsurteile zusammengefasst sind. Diese bieten eine gewisse Orientierung.
DAWR-Schmerzensgeldtabelle 2019 - PDF-Dokument
Wichtig ist, dass die Verletzungen von einem Arzt möglichst genau dokumentiert werden, um deren Umfang und Herkunft nachweisen zu können.
Wie mache ich Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall geltend?
Ansprüche auf Schmerzensgeld müssen Sie rechtzeitig bei der gegnerischen Versicherung anmelden. Es empfiehlt sich, dies schriftlich, per Fax oder per E-Mail zu tun. Hierbei müssen sie auch darlegen, dass die erlittenen Verletzungen durch den Verkehrsunfall entstanden sind und welches Ausmaß diese annehmen. Die Bezifferung des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der jeweiligen Verletzungen ab.
Zur Geltendmachung ihrer Schmerzensgeldansprüche sollten sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen.
Anwalt für Unfallregulierung in Regensburg
Als erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht aus Regensburg vertrete ich Sie gerne bei Ihrer Unfallregulierung und berate Sie umfangreich zu sämtlichen Ansprüchen und Möglichkeiten. Sind Sie Geschädigter, so zahlt meine Kosten der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung und auf Sie kommen hierbei keine Anwaltskosten zu.
Rufen Sie mich an:
✆ 0941 / 3 07 48-0
Lothar Bücherl
Weitere Rechtstipps:
Massenentlassung und Kündigungsschutz: Arbeiterrechte in der Wirtschaftskrise
Werkschließungen und Stellenabbau großer Unternehmen scheinen aktuell üblicher Bestandteil der Nachrichtenformate zu sein. Doch was als trockene Notiz...
Geerbtes Vermögen aufspüren
Der Verlust eines Menschen ist immer schmerzlich. Hinzutretende problematische Umstände machen die Situation regelmäßig noch schwieriger. Hierzu gehört...
Geerbtes Vermögen aufspüren
Abhilfeverfahren im Erbscheinsverfahren
Im Erbschaftsfall kommt es häufig vor, dass Erben einen Erbschein beantragen, um sich im Rahmen der Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten legitimieren...