Im Erbrecht berate und vertrete ich Erblasser, Erben sowie Erbengemeinschaften in den Bereichen Vorsorge, Werterhalt und Wertweitergabe. Neben der Erbschaft von Privatpersonen regle ich die Weitergabe von Firmen und Unternehmen. Hierbei berate ich Sie umfassend zur Nachlassplanung, erstelle und prüfe Testamente und stehe Ihnen im Streit um das Erbe zur Seite. Meine Mandanten vertrauen dabei auf:
Was regelt das Erbrecht?
Das Erbrecht regelt die Rahmenbedingungen für den Nachlass von Verstorbenen. In Deutschland gibt es die sogenannte Testierfreiheit, wonach jeder eigenbestimmt seine Vermögensnachfolge festlegen kann. Hierbei muss man jedoch gesetzliche Bestimmungen wie den Pflichtteil, die Erbschaftssteuer oder die gesetzliche Erbfolge bedenken. Gesetze, die für das Erbrecht von Relevanz sind, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) und im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) festgehalten.
Wenn es ans Erben geht, fühlen sich Verwandte oftmals übergangen oder empfinden den Pflichtteil beim Erbe als zu gering. Die Folge sind oft nervenaufreibende und teure Streitigkeiten, die nicht selten vor Gericht enden. Ein Anwalt für Erbrecht kann derartigen Erbstreit vorbeugen, wenn der letzte Wille bereits zu Lebzeiten wasserdicht geregelt wird.
Rechtsanwalt Lothar Bücherl aus Regensburg ist Ihr Ansprechpartner im Erbrecht!
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Individuelle Hilfe bei der Vermögensnachfolge
Als Anwalt für Erbrecht aus Regensburg ist mir bewusst, dass die Anliegen meiner Mandanten meistens emotional belastend und sehr persönlich sind. So steht im Erbrecht für mich als Rechtsanwalt nicht nur meine Fachkompetenz im Mittelpunkt der Beratung und Vertretung, sondern gerade auch das nötige Fingerspitzengefühl sowie Einfühlungsvermögen. Egal welches Anliegen oder welche Frage Sie haben – ich nehme mir genügend Zeit, um Ihren Fall zu prüfen und mit Ihnen gemeinsam die ideale Lösung für Ihr individuelles Problem zu finden.
Gerade im Erbrecht ist es wichtig, dass man stets alle wirtschaftlichen, steuerlichen und familiären Aspekte miteinbezieht und praktische Lösungen – möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung – in den Fokus rückt. Dabei können Sie auf meine Erfahrung und mein pragmatisches Denken vertrauen.
Meine Beratungs- und Vertretungsleistungen im Erbrecht:
- Beratung zu gesetzlichen Regelungen im Erbrecht
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten
- Testamentsvollstreckung
- Nachlass von Firmen und Unternehmen
- Vertretung bei Ausschlagung oder Einforderung eines Pflichtteils
- Unterstützung im Erbschaftsstreit
- Vermittlung zwischen Erben und Erbgemeinschaften
- Widerruf und Anfechtung von Testamenten
Zu meinen Mandanten im Erbrecht zählen Privatpersonen und Unternehmen. Die Interessen meiner Mandanten vertrete ich hierbei von der Planung der Vermögensnachfolge bis hin zur Durchsetzung des letzten Willens.
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