Homeoffice im Arbeitsrecht – Rechte und Pflichten
Nicht erst seit der Corona Krise nimmt die Bedeutung von Homeoffice in Deutschland stetig zu, so arbeiteten 2019 bereits rund 13 % aller Erwerbstätigen von zu Hause aus. Diese Zahl dürfte über die kommenden Jahre weiter steigen und ist im Rahmen der Corona Pandemie wohl auf ihrem bisherigen Höchststand angekommen. Aktuell werden die Arbeitnehmer über die „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ (SARS CoV-2-Arbeitsschutzverordnung) sogar dazu verpflichtet, „Homeoffice überall da, wo es möglich ist“, für ihre Beschäftigten anzubieten.
Ich will Ihnen mit diesem Rechtstipp einen Überblick zu Ihren Rechten und Pflichten für die Arbeit im Homeoffice geben und hierfür die 11 wichtigsten Fragen - auch für Corona bedingte Neulinge im Homeoffice - beantworten.
Sollten Sie sich in einer juristischen Notsituation zum Thema Homeoffice befinden oder individuelle Fragen haben, sollten Sie sich Rat und Unterstützung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht holen. Ich stehe Ihnen in Regensburg und darüber hinaus kompetent zur Seite.
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Das Wichtigste zum Thema Homeoffice in der Übersicht:
- Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf Homeoffice. In der Corona Pandemie gelten aber (befristete) Sonderbestimmungen. Prüfen Sie nach.
- Verankern Sie Ihre Homeoffice-Regelungen im Arbeitsvertrag.
- Auch im Homeoffice sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, allerdings nicht bei Tätigkeiten, die nicht direkter Teil Ihrer Arbeit sind.
- Ihre im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit gilt auch für das Homeoffice.
- Die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeit-Regelungen gelten auch für die Arbeit im Homeoffice.
- Wenn Sie krank sind, müssen Sie auch im Homeoffice nicht arbeiten.
- Bei lauten oder kontaktintensiven Tätigkeiten im Homeoffice brauchen Sie vorab die Zustimmung Ihres Vermieters.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist Homeoffice?
- Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
- Wird für Homeoffice Regelungen der Arbeitsvertrag angepasst?
- Wie bin ich bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice versichert?
- Muss der Arbeitgeber die Kosten für meine Arbeitsmittel im Homeoffice übernehmen?
- Welche Arbeitszeit gilt für mich im Homeoffice?
- Welche Pausen und Ruhezeiten habe ich im Homeoffice?
- Welche Feiertage gelten im Homeoffice?
- Muss ich im Homeoffice arbeiten, obwohl ich krank bin?
- Muss der Vermieter meinem Homeoffice zustimmen?
- Habe ich ein Anrecht auf Homeoffice, wenn ich zu einer Risikogruppe gehöre?
Die 11 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Homeoffice
1. Was ist Homeoffice?
Homeoffice ist die gängigste Bezeichnung für die Arbeit von zu Hause und ist in Deutschland auch unter den Bezeichnungen „e-Work“ oder „Teleheimarbeit“ bekannt. Hierbei richtet sich der Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz in seiner Wohnung oder in seinem Haus ein. Die Arbeit erfolgt dann meist über das Telefon oder per E-Mail. Auch Absprachen mit Arbeitskollegen oder die Vergabe von Aufgaben durch den Arbeitgeber erfolgen über einen dieser Kanäle oder über eine spezielle Projekt-Management-Software.
2. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Auch wenn im politischen Diskurs, insbesondere jetzt in der Corona Krise immer wieder von einem Anspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmer gesprochen wird, gibt es in Deutschland (noch) keine allgemeine gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf Home-Office. Der Arbeitnehmer kann also nur mit Zustimmung des Arbeitgebers Homeoffice vereinbaren und im Arbeitsvertrag verankern.
Eine Sondersituation stellt jedoch die aktuelle Lage in Corona-Zeiten dar. Seit dem 27.01.2021 gilt die „Corona-Arbeitsschutzverordnung“ - vorerst zeitlich befristet bis 15.03.2021. Diese verpflichtet Arbeitgeber dazu, für Ihre Angestellten Homeoffice „überall, da wo es möglich ist“ anzubieten. Hieraus ergibt sich für Sie als Arbeitnehmer aber kein direkter Rechtsanspruch. Vielmehr ist der Arbeitgeber aber in dieser besonderen Krisensituation aufgrund verordneter Kontaktbeschränkungen dazu gesetzlich verpflichtet, Sie im Homeoffice zu beschäftigen, wenn dies Ihre Arbeit zulässt und sie es wünschen.
Der Arbeitgeber muss „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeit(en)“ anbieten, im Homeoffice zu arbeiten, „wenn (dem) keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“ (§ 2 Abs. 4 Corona-ArbSchV).
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an.
3. Wird für Homeoffice Regelungen der Arbeitsvertrag angepasst?
Theoretisch können Sie als Arbeitnehmer eine Homeoffice-Regelung auch mündlich vereinbaren. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch aus der Sicht beider Parteien, diese Regelung auch schriftlich zu fixieren. Zum einen können Sie als Arbeitnehmer dann auf die Regelung Bezug nehmen, zum anderen kann Ihr Arbeitgeber durch die vertragliche Festlegung, auch wenn Sie im Homeoffice sind, sein Direktionsrecht ausüben. Zudem sehen viele Arbeitsverträge vor, dass Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen. Eine mündliche Absprache würde in diesen Fällen im Zweifelsfall als nicht existent gelten.
4. Wie bin ich bei einem Arbeitsunfall im Homeoffice versichert?
Sollten Sie sich während der Ausübung der Arbeit von zu Hause aus verletzen, greift für Sie als Arbeitnehmer die gesetzliche Unfallversicherung. Die Kriterien sind jedoch strenger als bei der Arbeit am Arbeitsplatz in der Firma. Sollten Sie sich beispielsweise beim Kochen Ihres Essens oder beim Gang vom Arbeitsplatz zum WC verletzen, handelt es sich in diesem Fall nicht um einen Arbeitsunfall.
Praxisbeispiele sind hier jedoch oftmals nicht eindeutig, es empfiehlt sich daher, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um Ansprüche durchzusetzen!
5. Muss der Arbeitgeber die Kosten für meine Arbeitsmittel im Homeoffice übernehmen?
Ob Sie als Arbeitnehmer Arbeitsmittel im Homeoffice zur Verfügung gestellt bekommen, ist von der individuellen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abhängig. Damit Sie Ihrer Arbeit nachgehen können, stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber üblicherweise einen Laptop, Computer oder ein Handy für dienstliche Zwecke zur Verfügung. Als Mitarbeiter können Sie nach Rücksprache aber auch private Geräte für Ihre Tätigkeit im Homeoffice nutzen.
Ihr Arbeitgeber kann Sie allerdings nicht dazu verpflichten, sich (Unternehmens-)Software auf Ihre privaten Geräte zu installieren. Sollten Sie eine solche Lösung nicht wünschen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen über Hardware und Software die Voraussetzungen für Ihre Arbeit zu schaffen.
6. Welche Arbeitszeit gilt für mich im Homeoffice?
Sollten Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber für Ihr Homeoffice nichts Abweichendes vereinbart haben, gilt die in Ihrem Arbeitsvertrag enthaltene Arbeitszeitregelung auch für die Arbeit von zu Hause. Entsprechend müssen Sie sich auch im Home-Office an die Vorgaben durch den Arbeitnehmer halten.
Für die Arbeitszeit im Homeoffice empfiehlt es sich, die Arbeitszeit im Rahmen einer Zeiterfassung (z. B. ein Stundenzettel) festzuhalten. Diese Dokumentation ist nicht nur für die Arbeitsbehörde, sondern auch für etwaige rechtliche Auseinandersetzungen wichtig.
7. Welche Pausen und Ruhezeiten habe ich im Homeoffice?
Im Homeoffice gelten für Sie in Bezug auf Ruhezeiten und Pausen dieselben gesetzlichen Regelungen, die das Arbeitszeitgesetz auch für die Arbeit im Betrieb vorsieht. Wenn Sie an einem Tag mehr als sechs Stunden arbeiten, steht Ihnen also eine Pause von 30 Minuten zu. Sollten es zwischen sieben und neun Stunden sein, haben Sie ein Anrecht auf eine Pause von 45 Minuten.
Die Ruhezeiten im Homeoffice unterliegen ebenfalls klaren Regelungen. Zwischen dem Feierabend und Ihrem nächsten Arbeitstag müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Ausnahmen hiervon können laut Arbeitszeitgesetz gemacht werden. Sollte Ihre Ruhezeit an einem Tag unter elf Stunden liegen, muss diese an einem anderen Tag zwölf oder mehr Stunden betragen. Dies muss innerhalb von vier Wochen erfolgen.
Sollten Sie Ihre Pausen oder Ruhezeiten im Homeoffice nicht wahrnehmen können oder Druck durch Ihren Arbeitgeber auf Sie ausgeübt werden, helfe ich Ihnen gerne anwaltlich weiter!
8. Welche Feiertage gelten im Homeoffice?
Bundesweite Feiertage wie Ostern, Weihnachten oder Neujahr sind auch für Arbeitnehmer im Homeoffice gesetzlich verpflichtend und gelten in der Regel auch für die Arbeit von zu Hause.
Bei Feiertagen, die nicht in allen Bundesländern gefeiert werden, wie z. B. Heilige Drei Könige, ist Ihr Dienstsitz, also in diesem Fall ihr Wohnort entscheidend. Sollten Sie in Regensburg im Homeoffice sein, während Ihr Arbeitgeber aber in Hamburg ansässig ist, haben Sie an sämtlichen Tagen frei, die in Bayern als gesetzliche Feiertage gelten. Diese Regelung gilt aber auch umgekehrt. Sollte also der Firmensitz in München sein, Sie aber von Frankfurt aus arbeiten, gilt etwa der Feiertag Hl. Drei Könige für Sie als regulärer Arbeitstag.
9. Muss ich im Homeoffice arbeiten, obwohl ich krank bin?
Ihr Arbeitgeber darf von Ihnen nicht verlangen, dass Sie trotz Krankheit im Homeoffice arbeiten. Eine Krankmeldung dient auch im Homeoffice Ihrer Regeneration und Gesundwerdung. Arbeitsrechtlich gesehen ist eine Krankheit im Homeoffice genauso zu behandeln wie im Betrieb.
Sie müssen daher auch für Krankheit im Homeoffice ein ärztliches Attest vorlegen, wenn dies von Ihrem Arbeitgeber so gehandhabt wird. Nur wenn Sie eine Krankschreibung ab dem vierten Tag der Krankheit vorlegen, gelten die Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
10. Muss der Vermieter meinem Homeoffice zustimmen?
Sollten Sie im Homeoffice nur telefonieren oder am Computer arbeiten, ist dies in der Regel unproblematisch, da es sich um eine „wohnungsübliche“ Nutzung handelt. Hier muss Ihr Vermieter der Tätigkeit im Homeoffice nicht explizit zustimmen.
Eine Zustimmung des Vermieters brauchen Sie jedoch, wenn die Tätigkeit im Homeoffice zu einer erhöhten Abnutzung der Wohnung führt. Dazu zählen u. a. Umbauten der Wohnung, denen Ihr Vermietung ohnehin zustimmen muss oder das Empfangen von Kunden sowie Betreuen von Personen in einem Maße, das die übliche Mietnutzung überschreitet.
Sollte es im Rahmen Ihrer Homeoffice-Tätigkeit zu erhöhter Lautstärke oder Lärm kommen, ist das ebenfalls juristisch problematisch, da sich Ihre Nachbarn dadurch gestört fühlen könnten.
Sollten Sie sich diesbezüglich absichern wollen oder vor einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Vermieter stehen, kontaktieren Sie mich am besten sofort.
11. Habe ich ein Anrecht auf Homeoffice, wenn ich zu einer Risikogruppe gehöre?
Ihr Arbeitgeber ist für den Zeitraum der Corona-Pandemie seit dem 27.01.2021 durch die Corona-Arbeitsschutzverordnung dazu verpflichtet, Ihnen – auch als Angehörigen einer Risikogruppe – eine Möglichkeit im Homeoffice anzubieten, wenn dem „keine betriebsbedingte(n) Gründe entgegenstehen“ (§2 Abs. 4 Corona ArbSchV).
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen diese Möglichkeit nicht geben, melden Sie sich bei mir, ich helfe Ihnen weiter.
Ihr Arbeitsrechtsanwalt in Regensburg
Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht aus Regensburg vertrete ich Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber zu diversen arbeitsrechtlichen Themen, auch zum Homeoffice. Insbesondere in der Corona Zeit sollten Sie auf Ihre Gesundheit achten und diese im Notfall auch auf dem juristischen Wege sicherstellen!
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Lothar Bücherl
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