Drohendes Fahrverbot? – Das können Sie tun, um den Führerschein zu behalten
Weit über 4 Millionen Bußgeldbescheide werden jedes Jahr wegen Verstößen im Straßenverkehr erlassen. Ärgerlich sind diese immer. Sofern nur ein Bußgeld verhängt wurde, sind diese aber meist verschmerzbar. Problematischer wird es, wenn dabei auch noch die Fahrerlaubnis entzogen wird. Nicht nur Berufspendler stellt dies vor enorme Probleme.
Als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht möchte ich Ihnen mit diesem Rechtstipp wichtige Informationen bei einem drohenden Fahrverbot an die Hand geben. Für eine individuelle Einschätzung können Sie mich gerne kontaktieren. Ich prüfe, ob wir gemeinsam gegen den Bußgeldbescheid oder das Fahrverbot vorgehen können.
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Inhaltsverzeichnis:
- Wann liegt ein Fahrverbot vor?
- In welchen Fällen droht ein Fahrverbot?
- Kann mir auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger ein Fahrverbot drohen?
- Müssen Führerscheinneulinge eher mit einem Fahrverbot rechnen?
- Wie kann ich mich gegen ein behördliches Fahrverbot wehren?
- Vorgehen gegen ein gerichtliches Fahrverbot
1. Wann liegt ein Fahrverbot vor?
Ein Fahrverbot liegt vor, wenn Ihnen zusätzlich zu einer verhängten Geld- oder Freiheitsstrafe als weitere Nebenstrafe ein Fahrverbot auferlegt wird. Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis für bis zu 6 Monaten bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Dies hat zur Folge, dass Sie keine Kraftfahrzeuge mehr auf öffentlichen Straßen führen dürfen. Im Falle eines abgemilderten Fahrverbotes ist es möglich, dass Ihnen nur das Führen bestimmter Kraftfahrzeuge, etwa LKW oder Reisebusse, untersagt wird. Verstoßen Sie gegen das Fahrverbot, begehen Sie dabei eine Straftat, was eine weitere Strafe nach sich ziehen wird.
Diese Sanktion besteht nur für einen begrenzten Zeitraum. In der Regel dauert ein Fahrverbot 1 bis 3 Monate. Wird das Fahrverbot jedoch wegen einer Straftat verhängt, dauert es meist 6 Monate. Ist diese Zeit überstanden, dürfen Sie Kraftfahrzeuge wieder wie gewohnt führen. Damit unterscheidet sich ein Fahrverbot von der wesentlich unangenehmeren Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis verliert Ihr Führerschein seine Gültigkeit vollständig. Zudem wird meist gleichzeitig eine Sperrfrist verhängt. Erst nach dem Ablauf der Sperrfrist besteht für Sie die Möglichkeit, den Führerschein neu zu beantragen. Häufig muss dabei eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) durchgeführt werden.
2. In welchen Fällen droht ein Fahrverbot?
Ein Fahrverbot kann aus unterschiedlichen Gründen erteilt werden. Gerade der Bußgeldkatalog gibt darüber Auskunft. Dieser wurde im Oktober 2021 erneut deutlich verschärft, wie Sie hier (Neuer Bußgeldkatalog 2021) nachlesen können. Doch sehen wir uns die verschiedenen Grüne genauer an.
Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung
Einer der häufigsten Gründe ist die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Wenn Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung einmalig innerorts um mehr als 31 km/h oder außerorts um mehr als 41 km/h überschreiten, erhalten Sie in aller Regel ein Fahrverbot. Die Dauer des Fahrverbots hängt von der Höhe des nachgewiesenen Geschwindigkeitsverstoßes ab.
1 Monat Fahrverbot erhält, wer innerorts zwischen 31 und 50 km/h zu schnell unterwegs ist. Wer weitere 10 km/h zu schnell fährt, also bis zu 60 km/h über dem Tempolimit, der erhält ein 2-monatiges Fahrverbot. Wer noch schneller fährt, muss den Führerschein für 3 Monate abgeben.
Außerorts liegt dieser Bereich bei 41 bis 60 km/h bzw. 61 bis 70 km/h oder darüber.
Problematischer wird es allerdings im Wiederholungsfall. Dann genügt es für ein Fahrverbot, wenn Sie innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeitsbeschränkung zwei Mal um 26 km/h überschreiten.
Fahrverbot bei der Teilnahme eines illegalen Straßenrennens
Ebenfalls ein Fahrverbot von 3 Monaten wird verhängt, wenn Sie an einem illegalen Autorennen teilnehmen.
Fahrverbot wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
Ein weiterer Grund für die Verhängung eines Fahrverbotes ist die Unterschreitung des Sicherheitsabstandes. Wer mit mehr als 100 km/h fährt und nur einen Sicherheitsabstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes einhält, der muss mit 1 Monat Fahrverbot rechnen. Bei weniger als 2/10 sind es 2 Monate und bei weniger als 1/10 3 Monate.
Fahrverbot nach Rotlicht-Verstoß
Auch für das Überfahren einer roten Ampel erhalten Sie ein Fahrverbot von einem Monat, wenn die Ampel entweder bereits länger als eine Sekunde rot war oder wenn es im Zuge des Rotlichtverstoßes zu einer Sachbeschädigung oder Gefährdung kommt. In besonders schweren Fällen kann es bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs auch zu einer Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Fahrverbot bei Alkoholfahrt oder Drogenfahrt
Ein ebenfalls häufig anzutreffender Grund für ein Fahrverbot ist Alkohol oder Drogen am Steuer. Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt, der erhält neben einem Bußgeld und einem Punkt auch 1 Monat Fahrverbot. Im Wiederholungsfall muss der Führerschein für 3 Monate abgegeben werden. Wenn der Promillewert im Blut die Grenze von 1,1 überschreitet, wird der Führerschein entzogen und es kommt zu einem Strafverfahren. Ähnlich verhält es sich bei Drogen. Wer erstmalig mit berauschenden Mitteln im Straßenverkehr erwischt wird, muss einen Monat zu Fuß gehen. Im Wiederholungsfalle 3 Monate.
Dies gilt nicht nur beim Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch, wenn Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fahren.
Fahrverbot bei Unfallflucht und weiteren Verkehrsstraftaten
Ebenfalls als Straftat gilt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Wer im Verkehr einen Schaden verursacht und sich entfernt, ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben, erhält ein Fahrverbot, 3 Punkte und eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Es kommt hierbei immer auf die konkreten Umstände an. Weitere Straftaten, die im Regelfall ein Fahrverbot mit sich bringen, sind die fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, die Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr, der Kennzeichenmissbrauch, das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder die Gefährdung des Straßenverkehrs.
Besonders zu beachten gilt, dass bei Wiederholungstätern härtere Strafen verhängt werden können, insbesondere im Hinblick auf das Fahrverbot. Als Wiederholungstäter gelten Sie immer dann, wenn Sie bereits in den letzten 2 Jahren einmal ein Fahrverbot erhalten haben. Hierbei ist es gleichgültig, weshalb das Fahrverbot verhängt wurde. Ein Wiederholungsfall liegt also auch vor, wenn das erste Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und das zweite wegen einem zu geringen Sicherheitsabstand verhängt wurde.
3. Kann mir auch als Fahrradfahrer oder Fußgänger ein Fahrverbot drohen?
Ja. Auch als Fahrradfahrer kann gegen Sie ein Fahrverbot verhängt werden, wenn sie regelmäßig mit dem Fahrrad die Verkehrsregeln missachten, etwa weil sie wiederholt rote Ampeln überqueren. Auch ein isoliertes Verbot zum Führen von Fahrrädern kann in solchen Fällen verhängt werden.
Darüber hinaus kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen, wenn Sie wegen Ihres Verhaltens als Fußgänger oder Radfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gelten. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie wegen übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum auffällig werden.
4. Müssen Führerscheinneulinge eher mit einem Fahrverbot rechnen?
Im Grunde erhält jeder, ob Neuling oder erfahrener Fahrer für die gleichen Verkehrsverstöße dieselben Strafen. Allerdings genügt während der Probezeit bereits ein dreimaliger „A-Verstoß“ gegen die Verkehrsvorschriften, um einen Führerscheinentzug herbeizuführen. Der Fahranfänger hat sich dann in der Probezeit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gezeigt und bekommt den Führerschein daher wieder entzogen.
5. Wie kann ich mich gegen ein behördliches Fahrverbot wehren?
Als beschuldigter im Ordnungswidrigkeitenverfahren werden Sie vor dem Erlass eines Bußgeldbescheides zunächst angehört. Wenn Sie bei dem vorgeworfenen Verstoß nicht der Fahrer waren, sollten Sie dies in dem Anhörungsbogen bereits anführen.
Sofern ein Bußgeldbescheid bereits erlassen wurde, ist es wichtig, schnell zu reagieren, damit die Einspruchsfrist von 2 Wochen nicht verstreicht. Andernfalls wird der Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
Häufig sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Schätzungen sprechen davon, dass etwa ein Drittel der Bescheide Fehler enthalten. Hierbei ist es empfehlenswert, einen im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zur Hilfe zu nehmen. Dieser kennt durch seine Erfahrung die häufigsten Schwachstellen und weiß, wo er nach Fehlern suchen muss. Mit dem Einspruch lassen sich daher fehlerhafte Bescheide häufig beseitigen.
Darüber hinaus kann die Einlegung des Einspruchs auch im Einzelfall dazu genutzt werden, um das verhängte Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umzuwandeln. Dadurch kann zwar der Bußgeldbescheid nicht beseitigt werden. Aber immerhin wird ein Fahrverbot vermieden.
6. Vorgehen gegen ein gerichtliches Fahrverbot
Ein gerichtlich verhängtes Fahrverbot wird rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von einer Woche Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Die Frist beginnt, wenn Sie an der Verhandlung teilgenommen haben, mit der Verkündung des Urteils. Wenn Sie an der Verhandlung nicht teilgenommen haben, beginnt die Frist mit der Zustellung des Urteils. Es gilt also auch hier schnell zu handeln.
Ob die Einlegung eines Rechtsmittels sinnvoll ist, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen.
Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Fahrverbot nutzen
Sofern auch das verhängte Fahrverbot nicht vermieden werden kann, können Sie dieses im Erstfall noch zumindest weitestmöglich selbst gestalten. So haben Sie ab der Rechtskraft des Fahrverbots 4 Monate Zeit, um ihren Führerschein für die Dauer des Fahrverbotes bei der Zulassungsbehörde abzugeben. Sie können sich also mit der Verabredung von Fahrgemeinschaften oder anderen Maßnahmen auf das Fahrverbot vorbereiten. Es empfiehlt sich nach Möglichkeit, das Fahrverbot im Februar anzutreten, da dies der kürzeste Monat ist.
Als Ihr Verkehrsrechtsanwalt aus Regensburg wünsche ich Ihnen eine gute Fahrt ganz ohne Bußgelder und Fahrverbote. Sollte es dennoch zu einer Ordnungswidrigkeit oder zu einem Verkehrsdelikt kommen, kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten, die Strafe weitestgehend abzumildern und vertrete Sie auch gegenüber den Behörden.
Bei allen Fragen und Problemen im Verkehrsrecht, – ob Unfallregulierung, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren bis hin zu Fahrverboten – stehe ich an Ihrer Seite.
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Lothar Bücherl
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