Bekomme ich nach einer Betriebsschließung eine Abfindung?
Betriebsschließungen gehören für viele Arbeitnehmer zur harten Realität und die Folge sind betriebsbedingte Kündigungen und der Verlust von Arbeitsplätzen. Abfindungen können diese schwierige Situation zumindest etwas lindern – wenn man diese bekommt. Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich gerne Ihren individuellen Fall. Erste Informationen, ob einem bei einer Betriebsschließung eine Abfindung zusteht, erfahren Sie in meinem Rechtstipp.
Inhaltsverzeichnis:
- Ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung immer wirksam?
- Habe ich Anspruch auf Abfindung nach einer Betriebsschließung?
- Was besagt der Sozialplan?
- Wie hoch ist die Abfindung bei einer Betriebsschließung?
- Lohnt sich ein Nachverhandeln?
- Wie erhalte ich eine Abfindung nach Betriebsschließung ohne Betriebsrat?
- Ist eine Abfindung nach Betriebsschließung steuerfrei?
- Fazit zur Abfindung bei Betriebsschließung
- Anwalt bei betriebsbedingter Kündigung in Regensburg
Ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung immer wirksam?
Nein. Eine Betriebsschließung stellt zwar einen Rechtfertigungsgrund für eine betriebsbedingte Kündigung dar, jedoch gelten auch im Zuge einer Betriebsschließung unterschiedliche Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Kündigung. Diese muss der Arbeitgeber immer einhalten.
So können Kündigungen insbesondere unwirksam sein, weil diese ...
- den zwingenden formalen Erfordernissen wie Schriftform und Kündigungsfrist nicht gerecht werden,
- zu einem Zeitpunkt ergangen sind, zu dem die Betriebsschließung noch nicht endgültig feststand,
- der Betriebsrat (wenn vorhanden) nicht entsprechend den Vorgaben des § 111 BetrVG beteiligt wurde,
- die zwingenden Vorschriften für Massenkündigungen (soweit solche vorliegen) des § 17 KSchG nicht eingehalten wurden,
- eine korrekte Sozialauswahl im Falle einer etappen- oder nur teilweisen Betriebsschließung unterblieben ist,
- notwendige Genehmigungen im Falle von einem bestehenden besonderen Kündigungsschutz - bspw. für schwangere, schwerbehinderte oder Arbeitnehmer in Eltern- oder Pflegezeit - nicht eingeholt oder abgewartet wurden.
Es ist daher empfehlenswert, eine Kündigung wegen einer Betriebsschließung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und ggf. gegen diese mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen.
Habe ich Anspruch auf Abfindung nach einer Betriebsschließung?
Nein, ein Anspruch besteht grundsätzlich nicht. Der Arbeitgeber kann entscheiden, ob er eine Abfindung bezahlt oder nicht.
Wenn im Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt sind und ein Betriebsrat besteht, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Betriebsrat einen Sozialplan auszuhandeln. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, wird ein Sozialplan durch eine Einigungsstelle beschlossen. Im Rahmen dieses Sozialplanes werden häufig Abfindungen festgeschrieben.
Zudem kann sich der Arbeitgeber selbst gem. § 1a KSchG zur Zahlung einer Abfindung verpflichten, wenn er die Kündigung ganz genau nach diesen gesetzlichen Vorgaben gestaltet.
Da ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindung nicht besteht, kann es sich lohnen, im Rahmen des Verfahrens einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung zu erstreiten. Hierbei sollten sie ihre Chancen durch die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwalts erheblich verbessern.
Was besagt der Sozialplan?
Durch den Sozialplan sollen die wirtschaftlichen Nachteile, welche die Arbeitnehmer in Folge der Betriebsschließung treffen, abgemildert werden.
Der Sozialplan ist stets auf das konkrete Unternehmen zugeschnitten. Häufig wird im Rahmen des Sozialplans die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Dies ist jedoch nicht zwingend. Möglich ist auch, dass im Rahmen des Sozialplans Änderungskündigungen vorgesehen werden, welche das aktuelle Arbeitsverhältnis beenden, aber dem Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis an einem anderen Standort des Restunternehmens anbieten.
Erweist sich eine solche Änderungskündigung für Sie als eine unbillige Härte, können Sie dennoch eine Abfindung einfordern und notfalls erstreiten.
Ob eine billige Härte und die Voraussetzungen für die Forderung einer Abfindung vorliegen, ist schwer zu beurteilen und kommt auf den individuellen Fall an. Sie sollten sich daher von einem versierten Rechtsanwalt beraten und unterstützen lassen.
Wie hoch ist die Abfindung bei einer Betriebsschließung?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Höhe der Abfindung kann durch viele Faktoren - wie die wirtschaftliche und vermögensrechtliche Lage des Unternehmens - beeinflusst werden. Auch die Kriterien der Sozialauswahl können in die Berechnung der Abfindung mit einfließen.
Grundsätzlich wird die Abfindung anhand eines Schlüssels mit den Kriterien der Betriebszugehörigkeit und des brutto Monatsgehalts gebildet. Als ungefähre Faustformel kann man festhalten:
Abfindung = 0,5 x brutto Monatsgehalt x Betriebszugehörigkeit in Jahren
Lohnt sich ein Nachverhandeln?
Es kommt immer auf den individuellen Einzelfall an. Steht die ergangene Kündigung auf wackeligen Beinen, ist eine Nachverhandlung erfolgversprechender als bei einer unzweifelhaft rechtmäßigen Kündigung. Auch wenn im Sozialplan eine Abfindung vereinbart wurde, können Sie eine individuell höhere Abfindung fordern.
Es wird immer darauf ankommen, wie sehr dem Arbeitgeber daran gelegen ist, einen Prozess mit ihnen zu vermeiden bzw. im Rahmen eines Vergleichs schnell ad acta zu legen. Es gilt jedoch auch: nur wer nachverhandelt, kann eine höhere Abfindung herausschlagen.
Um die Erfolgschancen einer Nachverhandlung der Abfindung zu erörtern, sollten Sie einen kompetenten Anwalt konsultieren.
Wie erhalte ich eine Abfindung nach Betriebsschließung ohne Betriebsrat?
Besteht in ihrem Unternehmen kein Betriebsrat, so gibt es auch keinen Sozialplan. In diesen Fällen können Sie individuell mit ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.
Ihre Position können Sie hierbei durch die absehbaren Unannehmlichkeiten einer möglichen Kündigungsschutzklage stärken. Auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage haben sie die Möglichkeit, durch einen Vergleich eine lukrative Abfindung zu erstreiten.
Ist eine Abfindung nach Betriebsschließung steuerfrei?
Nein. Ihre Abfindungszahlungen gelten als außerordentliches Einkommen. Sie müssen diese daher vollständig versteuern. Es entfallen lediglich die Sozialabgaben an die Sozialversicherungen.
Fazit zur Abfindung bei Betriebsschließung
Zusammengefasst kann man festhalten:
- Eine Kündigung im Rahmen einer Betriebsschließung ist nicht immer wirksam.
- Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Dennoch werden häufig Abfindungen im Rahmen eines Sozialplans vereinbart.
- Der Sozialplan mildert die negativen wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsschließung für den Arbeitnehmer. Jedoch enthält er nicht zwingend eine Vereinbarung über eine Abfindung.
- Die Höhe der Abfindung hängt vom Einzelfall ab. Als grobe Faustformel lässt sich sagen: Abfindung = 0,5 x brutto Monatsgehalt x Betriebszugehörigkeitsjahre.
- Individuelles Nachverhandeln lohnt sich, auch wenn im Sozialplan eine Abfindung vereinbart wurde.
- Besteht kein Betriebsrat, können Sie durch Verhandlung oder im Rahmen einer bereits laufenden Kündigungsschutzklage eine Abfindung erzielen.
- Ihre Abfindung müssen Sie als außerordentliches Einkommen vollständig versteuern.
Anwalt bei betriebsbedingter Kündigung in Regensburg
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei jeder Kündigung zur Seite, prüfe für Sie Ihre Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und notfalls auch vor einem Arbeitsgericht. Von der Prüfung über eine Kündigungsschutzklage bis hin zu einer lukrativen Abfindung stehe ich kompetent und konsequent an Ihrer Seite.
Rufen Sie mich an:
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Lothar Bücherl
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