Beitragserhöhungen von privaten Krankenversicherungen häufig unwirksam
Die privaten Krankenversicherungen haben ihre Beiträge in den letzten Jahren massiv angehoben. Diese Beitragserhöhungen waren jedoch häufig unwirksam.
Wer privat krankenversichert ist, sollte sich die Beitragserhöhungsschreiben der letzten Jahre ganz genau anschauen. Diese Erhöhungsverlangen sind oft formal unwirksam und die Erhöhungsbeträge können von der Versicherungsgesellschaft zurückgefordert werden - unter Umständen sogar für die letzten 10 Jahre! Womöglich kann man sogar erreichen, dass die aktuell zu zahlenden Beiträge auf das Niveau vor der unwirksamen Beitragserhöhung reduziert werden.
Zwar dürfen private Krankenkassen die Beiträge erhöhen, aber nicht willkürlich. Zudem haben sie hierbei auch bestimmte Formalien einzuhalten. Viele Beitragserhöhungen werden diesen Kriterien nicht gerecht. Es lohnt sich daher, die Beitragserhöhungen zu prüfen und gegen diese vorzugehen. Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die anfallenden Kosten.
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Beitragserhöhung von privaten Krankenversicherungen – das Wichtigste in der Zusammenfassung
- Die privaten Krankenkassen dürfen Ihre Beiträge erhöhen, müssen dabei jedoch enge formale und inhaltliche Vorgaben beachten.
- Werden die Beitragserhöhungen nicht ordnungsgemäß begründet oder eine falsche Berechnungsgrundlage verwendet, sind diese unwirksam. Die zu viel gezahlten Beiträge können zurückgefordert werden.
- Die Erfahrung zeigt, dass wohl nahezu alle Anbieter von privaten Krankenversicherungen unrechtmäßige Beitragserhöhungen erheben.
- Sie sollten daher ihre Beitragserhöhungen prüfen lassen und ggf. gerichtlich ihre Ansprüche geltend machen. Hierbei sollten Sie sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt unterstützen lassen.
- Für welchen Zeitraum Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückverlangen können, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Möglich ist ein Zeitraum von bis zu 10 Jahren.
- Erweisen sich ihre Beitragserhöhungen als unwirksam, sinkt gleichzeitig auch ihre aktuelle Beitragspflicht auf das Niveau der letzten wirksamen Beitragserhöhung.
Inhaltsverzeichnis:
- Dürfen Private Krankenversicherungen Beiträge erhöhen?
- Sind die Beitragserhöhungen rechtmäßig?
- Welche privaten Krankenversicherungen sind von unrechtmäßigen Beitragserhöhungen betroffen?
- Was kann ich tun, wenn meine Private Krankenkasse die Beiträge erhöht hat?
- Für welchen Zeitraum kann ich meine zu viel gezahlten Beiträge zurückverlangen?
- Was bedeutet das für meine aktuellen Beitragszahlungen
1. Dürfen Private Krankenkassen die Beiträge erhöhen?
Ja, grundsätzlich dürfen Sie das. Eine entsprechende Berechtigung ergibt sich aus § 203 VVG. Sie dürfen hierbei jedoch nicht willkürlich vorgehen, sondern müssen strengen mathematischen Vorgaben gerecht werden. Auch müssen Sie gemäß § 203 Abs. 5 VGG die Erhöhung nachvollziehbar begründen.
2. Sind die Beitragserhöhungen rechtmäßig?
Es kommt darauf an. Die Beitragserhöhungen sind nur rechtmäßig, wenn diese sachlich gerechtfertigt sind, also nicht willkürlich erfolgen. Dies muss der Betroffene auch anhand der ihm vorgelegten Daten überprüfen können. Hierzu hat das OLG Köln ein weitreichendes Urteil gefällt, das sich auf weite Teile der Branche übertragen lässt (OLG Köln, Urteil v. 28.01.2020 Az. 9 U 138/19)
Dazu genügt es demnach nicht, wenn den Kunden gegenüber schlicht der Wortlaut des Gesetzes wiederholt wird oder nur bruchstückhafte Informationen präsentiert werden. Dies wurde jedoch in der Praxis häufig getan. Dem Kunden wurden meist Gesetzeszitate um die Ohren geworfen, zusammen mit einem Verweis auf steigende Gesundheitskosten. Wie sich diese Umstände bei der Beitragserhöhung allerdings genau gestalten, blieb häufig das Geheimnis der privaten Krankenkassen.
Ein solches Vorgehen genügt nach Ansicht der Gerichte nicht den gesetzlichen Vorgaben. Es müssen vielmehr alle Umstände so klar und nachvollziehbar dargelegt werden, dass eine fachkundige Person auf deren Grundlage die konkrete Erhöhung nachvollziehen kann. Ist dies nicht einmal für eine fachkundige Person möglich, genügt die Begründung auf keinen Fall.
In solchen Fällen ist die Beitragserhöhung unwirksam. Die zu viel gezahlten Beiträge müssen von der betreffenden Krankenkasse zurückgezahlt werden.
Ein weiterer beliebter Trick der Branche könnte teilweise zur Unwirksamkeit der Beitragserhöhung führen. So wurden teils Neukunden mit Billigtarifen gelockt. Dieser Beitragssatz wurde bei der nächsten Gelegenheit erheblich erhöht.
Da die Versicherungen häufig Fehler bei der Anwendung der korrekten Berechnungsgrundlage gemacht haben, erweisen sich auch solche Beitragserhöhungen häufig als unwirksam.
Es lohnt sich, ihre Beiträge überprüfen zu lassen.
3. Welche privaten Krankenversicherungen sind von unrechtmäßigen Beitragserhöhungen betroffen?
Das lässt sich pauschal kaum sagen. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass nahezu alle großen privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge teils unrechtmäßig erhöht haben.
Es gibt bereits eine Vielzahl von erfolgreichen Verfahren gegen mehrere private Krankenversicherer. Man kann wohl davon ausgehen, dass nahezu alle Anbieter hierbei unrechtmäßig handeln.
4. Was kann ich tun, wenn meine private Krankenkasse die Beiträge erhöht hat?
Lassen Sie die Beitragserhöhungen genau prüfen. Hierzu sollten Sie einen versierten Rechtsanwalt konsultieren. Prüfen Sie nicht nur die aktuellen Beitragserhöhungen, sondern auch die zurückliegenden.
Wird deutlich, dass die Beitragserhöhungen der privaten Krankenkassen nicht rechtmäßig erfolgte, können Sie ihre zu viel gezahlten Beiträge, wenn nötig auch über die Gerichte zurückverlangen. Mit der Unterstützung eines kompetenten Anwalts haben Sie hierbei eine hohe Erfolgsaussicht und holen das für Sie bestmögliche Ergebnis heraus.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese im Regelfall die anfallenden Kosten.
5. Für welchen Zeitraum kann ich meine zu viel gezahlten Beiträge zurückverlangen?
Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Die regelmäßige Verjährungszeit beträgt 3 Jahre. Diese beginnt jedoch erst zu laufen, wenn der Betreffende Kenntnis von allen relevanten Umständen, welche der Beitragserhöhung zugrunde liegen, erlang hat.
Da vielfach eine Begründung bisher mangelhaft war oder gar ausgeblieben ist, konnten die betroffenen Versicherten die Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung noch gar nicht prüfen. In solchen Fällen beginnt die Verjährungsfrist erst mit der Aktivität des Versicherten. In einigen Fällen konnten Beiträge rückwirkend bis zu 10 Jahre zurückgefordert werden.
6. Was bedeutet das für meine aktuellen Beitragszahlungen
Durch die Feststellung der Unwirksamkeit der zurückliegenden Beitragserhöhungen sinkt auch ihr aktuell zu zahlender Beitrag. Die Beitragserhöhungen werden erst wirksam, wenn die privaten Krankenkassen ihren Pflichten aus § 203 VVG nachkommen und insbesondere die Beitragserhöhungen transparent begründen. Bis dies der Fall ist, sinkt daher ihre Beitragspflicht auf das Niveau der zuletzt vorgenommenen rechtmäßigen Beitragserhöhung.
Demnach können ihre aktuellen Beiträge möglicherweise zumindest vorübergehend auf das Niveau der Beiträge von vor 10 Jahren zurückschrumpfen.
Ihr Ansprechpartner bei unrechtmäßigen Beitragserhöhungen privater Krankenkassen
Als erfahrener Anwalt stehe ich Ihnen zur Seite und berate Sie umfangreich zu sämtlichen Ansprüchen und Möglichkeiten. Selbstverständlich vertrete ich Sie als Versicherten auch gegen Ihre private Krankenkasse.
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Lothar Bücherl
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