Meine Beratung und Vertretung im Privaten Baurecht reicht von der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen und Finanzierungsverträgen bis hin zu Mängelanzeigen und der außergerichtlichen wie gerichtlichen Vertretung bei Ansprüchen. Hierbei vertrete ich Bauherrn sowie Bauunternehmer über die komplette Bauphase, von der Planung bis zur Abnahme und darüber hinaus. Meine Mandanten vertrauen dabei auf:
Was regelt das private Baurecht?
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten, also dem Auftraggeber (Bauherrn) auf der einen und den planenden und ausführenden Beteiligten (Architekten, Ingenieure, Statiker, Bauunternehmen und Handwerker) auf der anderen Seite.
Dieser Rechtsbereich sorgt für die vertraglichen Regelungen und Vereinbarungen untereinander und klärt die Ansprüche, wenn es zu einem Streitfall bezüglich der Leistungen oder Mängelansprüchen kommt. Komplexe gesetzliche Normen sind im Baurecht die Regel, wodurch bei allen Parteien vor Baubeginn ein damit erfahrener Rechtsanwalt beauftragt werden sollte.
Rechtsanwalt Lothar Bücherl aus Regensburg ist Ihr Ansprechpartner im Privaten Baurecht!
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Sicherheit schon vor Baubeginn
Langlebig wird ein Haus oder Objekt nur mit einem mängelfreien Fundament. Das rechtliche Fundament für Ihr Bauvorhaben und sämtliche Beziehungen zwischen auftraggebenden und -ausführenden Instanzen ist der Bau- oder Werkvertrag. Als Rechtsanwalt für privates Baurecht in Regensburg sorge ich bereits von Beginn an dafür, dass während der Bauphase alles möglichst reibungslos vonstattengeht. Die rechtssichere vertragliche Ausgestaltung setzt dabei den Grundstein.
Wurde dem Bauvertrag nur wenig Beachtung geschenkt, sind hohe Streitwerte und lange Prozesslaufzeiten bei Mängelansprüchen und anderen Problemen die Regel. Eine Mediation oder außergerichtliche Konfliktbeilegung ist natürlich möglich, jedoch in diesem Bereich nicht die Regel. Damit Ihnen Ärger erspart bleibt, nutzen Sie bereits vor Baubeginn meine fundierte Beratung für Ihr Bauvorhaben.
Meine Beratungs- und Vertretungsleistungen im Privaten Baurecht:
- Vertretung und Beratung von Bauherrn
- Vertretung und Beratung von Bauunternehmern
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach BGB und VOB/B
- Begleitung von Planung bis Abnahme
- Überprüfung von Finanzierungsverträgen
- Geltendmachung von Vergütungsansprüchen
- Durchführung von Beweissicherungsverfahren
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Ansprüchen aus dem Bauvertrag
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Mängelansprüchen (Erfüllungsanspruch, Aufwendungsersatz, Vorschuss, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz)
Zu meinen Mandanten im Privaten Baurecht gehören Auftraggeber ebenso wie Auftragnehmer. Die Interessen und Ansprüche meiner Mandanten vertrete ich hierbei in jeder Phase des Bauvorhabens, also von der Vertragsgestaltung bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung von Leistungen.