Abmahnung erhalten: Das müssen Sie als Arbeitnehmer wissen!
Viele Arbeitnehmer wurden schon mit dieser Sanktionsmaßnahme des Arbeitgebers konfrontiert – die Abmahnung. Die Reaktionen reichen von einem Achselzucken bis zu Rechtfertigungsversuchen und Wut über eine tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeit des Arbeitgebers.
Wie Sie sich im Falle einer Abmahnung verhalten sollten und auf was Sie achten sollten, erklären wir in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Abmahnung?
- Ist eine Abmahnung immer wirksam?
- Sollte ich mich in einem Gespräch gegenüber dem Chef rechtfertigen?
- Sollte ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben?
- Ist es sinnvoll, gegen die Abmahnung zu klagen?
- Sollte ich mich wegen der Abmahnung an den Betriebsrat wenden?
- Abmahnung durch Anwalt prüfen lassen
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Was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht?
Die Abmahnung ist ein Sanktionsmittel, welches üblicherweise der Arbeitgeber einsetzt, um auf ein tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers zu reagieren. Häufig dient diese zur Vorbereitung einer Kündigung. Zwar kann auch der Arbeitnehmer im Falle einer Pflichtverletzung des Arbeitgebers abmahnen, jedoch kommt dies in der Praxis nur selten vor.
Zu den abmahnbaren Pflichtverletzungen gehört nicht nur die direkte Arbeitsleistung. Auch Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie der sorgsame Umgang mit Arbeitsmitteln, das Verhalten gegenüber Arbeitskollegen, das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz oder ggf. das Tragen der vorgeschriebenen Arbeitskleidung kann Gegenstand einer Abmahnung sein. Ein Verhalten, das keine Pflichtverletzung darstellt, wie etwa eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit, kann hingegen nicht abgemahnt werden.
Eine Abmahnung muss nicht zwingend schriftlich ergehen, sie kann auch mündlich ausgesprochen werden. Ob jedoch eine Abmahnung oder lediglich eine Ermahnung vorliegt, hängt vom jeweiligen genauen Inhalt ab.
Eine Abmahnung liegt nur vor, wenn die folgenden 3 Punkte vorhanden sind:
- Die Pflichtverletzung und der konkrete Sachverhalt müssen benannt werden.
- Es muss aufgezeigt werden, welches Verhalten zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflicht notwendig ist.
- Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Wiederholungsfalle der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist.
Man spricht von einer Dokumentations-, Rüge- und Warnfunktion der Abmahnung. Fehlt einer dieser Punkte, liegt lediglich eine Ermahnung vor.
Ist eine Abmahnung immer wirksam?
Nein, ob eine Abmahnung wirksam ist, hängt von mehreren Faktoren ab. So muss eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag vorliegen. Zudem muss die Abmahnung zwingend die oben aufgezählten Punkte beinhalten.
Eine Abmahnung wird auch nicht deswegen wirksam, weil sie dieser nicht widersprechen. Im Extremfall würde es genügen, in einem späteren Kündigungsschutzverfahren deren Unwirksamkeit geltend zu machen. Das Gericht prüft dann, ob eine wirksame Abmahnung vorliegt.
Sollte ich mich in einem Gespräch gegenüber dem Chef rechtfertigen?
Häufig werden Abmahnungen schriftlich an den Arbeitnehmer übergeben. Diese Situation nutzen die Arbeitgeber häufig, um diese in einem Gespräch nochmals näher zu erläutern. Hierbei ist häufig die Versuchung groß, sich in diesem Gespräch zu rechtfertigen und zu verteidigen.
Diesen Drang sollten Sie unterdrücken und lieber schweigen. Es ist vorzugswürdig, wenn Sie sich nicht in einen Dialog einlassen und hierbei noch eventuelles Fehlverhalten einräumen. Besser ist es, einmal tief durchzuatmen und zu schweigen. Sofern der Chef gezielt nach einer Antwort fragt, ist es besser, ihn auf ein späteres Gespräch zu vertrösten, um sich zunächst einmal in aller Ruhe mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Hierbei ist es empfehlenswert, die Vorwürfe selbstkritisch genau zu prüfen und aufzuarbeiten.
Sollte ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben?
Dies sollte jedenfalls nicht übereilt geschehen. Das bestmögliche Verhalten hängt immer vom jeweiligen konkreten Einzelfall ab. In manchen Fällen kann es angebracht sein, der Abmahnung schriftlich zu widersprechen. Dies etwa, wenn nachweislich keine Pflichtverletzung vorliegt. In anderen ist es besser, keine Stellungnahme abzugeben und nur im Bedarfsfall bei Gericht die Unwirksamkeit der Abmahnung geltend zu machen.
Auf gar keinen Fall sollten Sie die Vorwürfe schriftlich einräumen und bestätigen. Es ist empfehlenswert, die Abmahnung durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Auf Grundlage dieser Prüfung lässt sich dann die bestmögliche Strategie entwickeln.
Bringt eine Stellungnahme etwas?
Auch das hängt vom jeweiligen Fall ab. Es gilt aber, ihr Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine von ihnen verfassten Gegendarstellung zur Personalakte zu nehmen. Dadurch wird beispielsweise bei einem Wechsel in der Personalabteilung gewährleistet, dass auch ein später hinzugekommener Personalbeauftragter Ihre Sicht der Dinge berücksichtigt und die Wirksamkeit der vorhandenen Abmahnung dadurch möglicherweise kritisch überdenkt.
Allerdings kann dieser Schuss auch nach hinten losgehen. Wenn der Chef mit der Abmahnung lediglich eine spätere Kündigung vorbereitet, die er eventuell schon eingeplant hat. Diese hängt dann häufig von der Wirksamkeit der Abmahnung ab. Durch eine Stellungnahme kann sich der Arbeitgeber auf ein eventuelles Kündigungsschutzverfahren vorbereiten, da er Ihre Einwände bereits kennt. Das kann in dem Verfahren dann nachteilig für Sie sein.
Ist es sinnvoll, gegen die Abmahnung zu klagen?
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, die Unwirksamkeit der Abmahnung durch ein Arbeitsgericht feststellen zu lassen, um diese aus der Personalakte zu entfernen. Das ist regelmäßig sinnvoll, wenn es um eine Beförderung geht.
In den anderen Fällen wird sich eine solche Klage kaum lohnen. Sofern es zu einer Kündigung und einem Kündigungsschutzverfahren kommt, wird die Wirksamkeit der Abmahnung ohnehin geprüft, wenn diese nicht aufgrund ihres Alters sowieso gegenstandslos geworden ist.
Sollte ich mich wegen der Abmahnung an den Betriebsrat wenden?
Das kommt auf die Situation in ihrem Betrieb und den Hintergrund der Abmahnung an. Der Betriebsrat kann Missstände im Unternehmen, welche sich auch durch Abmahnungen zeigen können, sammeln und aufarbeiten. Auf dieser Grundlage kann er auf den Arbeitgeber einwirken, um bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen.
In einigen Fällen bietet der Betriebsrat auch eine Prüfung der Abmahnung an. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, ob die tatsächlichen rechtlichen Fähigkeiten für eine solche Prüfung auch vorliegen. Das wird in der Regel eher nicht der Fall sein. Eine solche Prüfung gehört letztlich auch nicht zum Aufgabengebiet des Betriebsrates. Eine anwaltliche Prüfung kann er daher nicht ersetzen.
Abmahnung durch Anwalt prüfen lassen
Steht eine Beförderung auf dem Spiel oder vermuten Sie, dass Ihr Arbeitgeber durch die Abmahnung eine Kündigung vorbereitet, sollten Sie diese unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen. Es kann auch sinnvoll sein, nach einer Abmahnung eine Rechtsschutzversicherung - die das Arbeitsrecht umfasst - abzuschließen, falls eine solche noch nicht vorhanden ist. So müssen Sie eventuell anfallende Kosten bei einem Streitfall nicht selbst zahlen.
Gerne stehe ich Ihnen als Anwalt für Arbeitsrecht zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
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Lothar Bücherl
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